Ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)

Alle Berliner Grundschulen bieten eine Ganztagsbeschulung. Schulkinder können damit von der ersten bis zur sechsten Klasse verschiedene Angebote der Betreuung nutzen. Die “ergänzende Förderung und Betreuung im Grundschulalter vor und nach der Unterrichtszeit” (eFöB) – umgangssprachlich Hort – ist durch Angebote in der Schule in den Zeiten zwischen 6 bis 7:30 Unr und 13:30 bis 18 Uhr sicherzustellen.

An der ECG wird die eFöB seit dem Schuljahr 2019/20 wird der Freizeitbereich/Sozialpädagogische Bereich der Schule in freier Trägerschaft der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gGmbH betrieben.
Weitere Informationen zum tjfbg gibt es auf dessen Webseite www.tjfbg.de.

Zum Prozedere:
Zur Nutzung der eFöB muss gewünschte Erweiterung des Betreuungsumfangs beantragt werden. Die Bedarfsfeststellung obliegt dem Jugendamt Pankow und ist analog dem Kitagutschein organisiert. Das Jugendamt legt auf Antrag den Betreuungsbedarf des Kindes und die entsprechende Kostenbeteiligung der Eltern fest und stellt einen „Hortgutschein“ aus. Mit diesem „Hortgutschein“ können die Eltern dann die eFöB an der Schule in Anspruch nehmen. Nachdem der Bedarfsbescheid vom Jugendamt Pankow zugestellt wurde, ist zudem ein Betreuungsvertrag mit dem Hortträger zu schließen.

Für Kinder der Klassen 1 und 2 ist die eFöB in Berlin ab dem Schuljahr 2019/20 kostenfrei.

Achtung Schulanfänger: Um die eFöB bereits zum Schulanfang sicherzustellen, ist der Antrag für die Hortbetreuung gemeinsam mit der Schulanmeldung zu stellen. Erstklässler können die eFöB jeweils ab dem 1. August in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen unter www.berlin.de/eFöB.