Fernbleiben vom Unterricht (z. B. Krankheit)

Ab dem ersten Tag, an dem Ihr Kind fehlt, muss das Fehlen telefonisch in der Schule gemeldet und entschuldigt werden. Spätestens am dritten Tag des Fehlens muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen. Kehrt Ihr Kind in die Schule zurück, legt es eine schriftliche Entschuldigung vor, in der Dauer und Grund des Fehlens dargelegt werden. Erfolgt das nicht fristgerecht, werden die Fehltage als unentschuldigt gewertet und entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.
Bei meldepflichtigen Krankheiten (z. B. Läuse, Scharlach) bitte umgehend die Schule informieren!