Verfügungsfond

Mit dem Verfügungsfonds sollen die öffentlichen Berliner Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gestärkt werden. Das zusätzliche Budget soll flexibel zur Verfügung stehen und je nach individuellen schulischen Bedingungen gezielt für Maßnahmen eingesetzt werden können. Somit soll die inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung zusätzlich unterstützt werden.

Die Schulen können diese zusätzlichen Finanzmittel u.a. einsetzen für:

  • Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe;
  • Koordinierungsaufwendungen für die Entwicklung der Einzelschule zur inklusiven Schule;
  • zusätzliche schulische Projekte;
  • kleine Instandhaltungsarbeiten.

Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit den schulischen Gremien. Grundsätze der Mittelverwendung können in der Schulkonferenz beschlossen werden.
Der sehr flexible Verfügungsfonds ermöglicht den Schulen je nach ihren konkreten schulischen Bedingungen und Zielstellungen in einem Haushaltsjahr Finanzmittel für einen Bereich einzusetzen und im nächsten Haushaltsjahr einen anderen Schwerpunkt zu setzen. Eine Mittelbegrenzung für einen der möglichen Einsatzbereiche gibt es nicht.